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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Glowing Route (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Archiv- und Digitaldienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:

  • Digitalisierung von Dokumenten und Archivmaterial
  • Dokumentenmanagement und -organisation
  • Cloud-Archivierungslösungen
  • Beratung zu Datenschutz und Compliance
  • Weitere archivbezogene Dienstleistungen nach Vereinbarung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.

(2) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben
  • Notwendige Auskünfte zu erteilen
  • Zugang zu den zu bearbeitenden Materialien zu gewähren
  • Bei der Qualitätskontrolle mitzuwirken

(2) Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der DSGVO.

(3) Bei der Bearbeitung personenbezogener Daten wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder die Leistung wiederholen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Nach dem Produkthaftungsgesetz

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungsverpflichtungen.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfahren, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 12 Kündigung

(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 14 Kontaktdaten

Glowing Route
Güntherstraße 60
44143 Dortmund
Telefon: 0231 380 75 34
E-Mail: [email protected]

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